DER ABLAUF

1. Analyse
des Bedarfs

Folgende Punkte sind für die Analyse maßgebend

  • Bedarfsermittlung
  • Aufnahme bestehender Vertragsdaten
  • Klärung individueller Ziele und Wünsche

2. Konzept
Erstellung

Die Erstellung des Konzepts erfolgt auf Grundlage

  • vorhandener Verträge
  • des abgestimmten Bedarfs
  • aktueller Steuer- und Sozialsversicherungsgesetze
  • rahmenbedigungen geltender Versicherungsbedingungen

3. Beratung
des Konzepts

Aufzeigen von Potentialen anhand von Optimierungsvoschlägen um gemäß Ihren individuellen Zielen und Wünschen

  • Kosteneinsparungen durch niedrigere Zinsen und Beiträgen
  • Sozial- und Steuerabgabenersparnis durch Nutzung des bestehenden Gesetzeslage
  • bisher nicht beantragte und/oder genutzte Zulagen und Zuschüsse des Staates
  • Leistungsverbesserungen

zu generieren.

4. kontinuierliche
Zusammenarbeit

Mit Teil- oder Gesamtumsetzung des Konzepts beginnt die lebensbegleitende Betreuung bei

  • möglichen weiteren Einsparungen
  • relevanten Änderungen der Steuer- und Gesetzeslage
  • Schadensfallbegleitung
  • Änderung Ihrer Lebenssituation

 

Wir helfen Ihnen!

Bei Fragen und Terminwünschen stehe wir Ihnen gerne zur Verfügung