DER ABLAUF
1. Analyse
des Bedarfs
Folgende Punkte sind für die Analyse maßgebend
- Bedarfsermittlung
- Aufnahme bestehender Vertragsdaten
- Klärung individueller Ziele und Wünsche
2. Konzept
Erstellung
Die Erstellung des Konzepts erfolgt auf Grundlage
- vorhandener Verträge
- des abgestimmten Bedarfs
- aktueller Steuer- und Sozialsversicherungsgesetze
- rahmenbedigungen geltender Versicherungsbedingungen
3. Beratung
des Konzepts
Aufzeigen von Potentialen anhand von Optimierungsvoschlägen um gemäß Ihren individuellen Zielen und Wünschen
- Kosteneinsparungen durch niedrigere Zinsen und Beiträgen
- Sozial- und Steuerabgabenersparnis durch Nutzung des bestehenden Gesetzeslage
- bisher nicht beantragte und/oder genutzte Zulagen und Zuschüsse des Staates
- Leistungsverbesserungen
zu generieren.
4. kontinuierliche
Zusammenarbeit
Mit Teil- oder Gesamtumsetzung des Konzepts beginnt die lebensbegleitende Betreuung bei
- möglichen weiteren Einsparungen
- relevanten Änderungen der Steuer- und Gesetzeslage
- Schadensfallbegleitung
- Änderung Ihrer Lebenssituation